Kastration

Bei der chirurgischen Kastration verliert der Hengst durch die vollständige Entfernung beider Hoden und Nebenhoden seine Befruchtungsfähigkeit und sein Hengstverhalten. Hengste erlangen ihre Geschlechtsreife zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat.

Die Kastration kann durch unterschiedliche Methoden erfolgen.

Zum einen muss unterschieden werden, zwischen der Kastration, die im Stehen unter Standnarkose durchgeführt wird, und der Kastration, die im liegenden Zustand unter Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) durchgeführt wird. Zum anderen wird zwischen der bedeckten und unbedeckten Kastration unterschieden.

Die Hoden, die im Laufe der Entwicklung in den Hodensack absteigen, sind in der Regel schon einige Tage nach der Geburt im Hodensack zu ertasten. Spätestens mit 12 Monaten sollten sie im Hodensack fühlbar sein, ansonsten spricht man von Kryptorchismus. Je nach dem, wo sich der/die betroffene/n Hoden befinden, handelt es sich um abdominalen Kryptorchismus (der/die Hoden befinden sich in der Bauchhöhle) oder inguinalem Kryptorchismus (der/die Hoden befinden sich im Leistenspalt).

Bei der unbedeckten Kastration wird sowohl das Skrotum als auch die Verbindung zur Bauchhöhle, der sogenannte Processus vaginalis eröffnet, der Samenstrang gequetscht, nicht ligiert und der Hoden dann abgetrennt. Diese Methode wird häufig im Stehen unter Sedierung bei jüngeren Hengsten (bis 3 Jahre) durchgeführt. Sie hat den Vorteil, dass kein Nahtmaterial verwendet wird, und es somit auch nicht zu Unverträglichkeiten des Nahtmaterials kommen kann. Diese Methode birgt jedoch das Risiko, dass es zu sogenannten Darm- oder Netzvorfällen kommen kann, weil die Verbindung zur Bauchhöhle eröffnet ist, und Dünndarm bzw. Netz durch den Leistenring vorfallen kann. Zudem ist das Risiko für Blutungen erhöht, da keine Ligatur der Gefäße erfolgt ist.

Bei der bedeckten Kastration wird das Skrotum eröffnet, der Samenstrang zum einen gequetscht aber auch mit Nahtmaterial abgebunden, um die Verbindung zur Bauchhöhle und die Gefäße zu verschließen, und somit das Risiko des Darmvorfalles und das Blutungsrisiko zu minimieren. Das Einbringen von Nahtmaterial, welches sich in der Regel selbst auflöst und abgebaut wird, erhöht das Risiko für eine ein- oder beidseitige Samenstrangfistel. Bei einer Samenstrangfistel handelt es sich um eine Wundheilungsstörung, die durch das eingebrachte Nahtmaterial entsteht. Der Faden wird in diesem Fall nicht aufgelöst und abgebaut, sondern als Fremdkörper erkannt und abgestoßen. Dieser Zustand geht häufig mit Schwellung der Kastrationswunden, Fieber und nicht heilenden Kastrationswunden einher.

Bei der bedeckten Kastration unter Allgemeinanästhesie kann die Haut (Skrotum) verschlossen, also zugenäht werden. Wundheilungsstörungen (z. Bsp. Samenstranginfektionen, Infektionen der Kastrationswunden) durch Bakterien können sowohl bei unbedeckter als auch bedeckter Kastration entstehen.

Hengste, bei denen ein Kryptorchismus (inguinal /abdominal) vorliegt, können zum einen unter Allgemeinanästhesie über den Leistenspalt kastriert werden. Dabei wird der/die Hoden entweder aus dem Leistenspalt entfernt, oder es wird über den Leistenspalt die Bauchhöhle eröffnet und der Hoden aus der Bauchhöhle vorgelagert und entfernt. In diesem Fall muss der Leistenspalt zugenäht werden und auch die Haut wird verschlossen. Zum anderen gibt es sowohl unter Standnarkose oder auch Allgemeinanästhesie die Möglichkeit den in der Bauchhöhle liegenden Hoden endoskopisch (Laparoskopie) zu ligieren und dann in der Bauchhöhle zu belassen.

In unserer Klinik kastrieren wir nur unter Allgemeinanästhesie und führen eine bedeckte Kastration durch.